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CSCs starten durch

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Klick zur Übersicht In den letzten Monaten haben sich zahlreiche der sogenannten Cannabis Clubs in Deutschland gebildet. Diese Vereine dürfen ab Sommer legal Cannabis an ihre Mitglieder ausgeben. So sieht es das neue Gesetz vor, das nach jahrelangen Streitigkeiten am 1. April in Kraft tritt. Das Cannabisgesetz erlaubt den Eigenanbau zuhause und den Konsum in der Öffentlichkeit. Wer in den eigenen vier Wänden keinen Hanf anpflanzen, aber trotzdem rauchen möchte, für den sind die Cannabis Social Clubs. Das Konzept geht auf eine europäische NGO zurück und wird in anderen Ländern ebenfalls umgesetzt. Die Bundesregierung bezeichnet die Strukturen schlicht Anbauvereinigungen. Ein Club darf nur 500 Personen aufnehmen. Und das wird zum Problem für viele lokale Netzwerke. Der Cannabis Social Club Berlin beispielsweise hatte diese Ziffer schon erreicht, da war das Gesetz nicht einmal beschlossen. Aktuell zähle die Vereinigung 6000 Anmeldungen, sagt Vorsitzender Torsten Dietrich, langjähriger Han...

Ostergruß

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Cannabis zum eigenen Verbrauch

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Konsum und Besitz unter Auflagen erlaubt. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis zum eigenen Verbrauch bei sich haben und zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren. Im Eigenanbau werden drei Pflanzen erlaubt. Von Juli an sollen sogenannte Cannabis-Clubs zum Anbau und begrenztem Erwerb der Droge erlaubt werden. Der öffentliche Konsum wird beschränkt erlaubt. In Sichtweite von Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Sportstätten ist er nicht erlaubt. In Fußgängerzonen darf ab 20 Uhr konsumiert werden. Für Minderjährige bleibt Cannabis verboten.

Was hat der Minister geraucht?

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  Für die selbst ernannte »Fortschrittskoalition« ist die Legalisierung von Cannabis ein wichtiges Vorhaben. Nun haben die Ampelparteien SPD, Grüne und FDP im Bundestag das entsprechende Gesetz beschlossen. 407 Abgeordnete stimmten mit »Ja«, 226 mit »Nein«. Es gab vier Enthaltungen. Die Pläne der Regierung sehen keine komplette, sondern eine kontrollierte Freigabe mit diversen Regeln bereits ab dem 1. April vor. Ob der Zeitplan realisiert werden kann, ist aber fraglich. Ende März kommt das Gesetz in den Bundesrat, zustimmungspflichtig ist es dort zwar nicht. Die Länder könnten aber den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen – und die Pläne so noch abbremsen. Bei der Debatte war es ungewöhnlich voll für einen Freitagnachmittag im Parlament. Unter lauten Zwischenrufen debattierten die Abgeordneten den Gesetzentwurf, bei dem es auch bis zuletzt Unstimmigkeiten in der Ampelfraktion gab. Durch das Gesetz soll zunächst der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis respekti...